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Strom vom Balkon

Förderung Stecker Solar

Förderung von Stecker-Solar-Geräten 

Neue   Förderung ab dem 01.03.2023:   Der neue Fördertopf mit der Fördersumme von 35.000€ ist am 1. März 2023 eröffnet worden.   Zu diesem Zeitpunkt tritt ebenfalls die neue Richtlinie in Kraft. Demnach  kann   der Förderantrag erst nach  Kauf, Installation und Anmeldung der Stecker-Solaranlage eingereicht werden.  Somit   wird der Zuschuss rückwirkend bewilligt und ausgezahlt.   Diese Regelung gilt für die erworbenen Anlagen mit dem Rechnungsdatum ab dem  01.03.2023.  Die Anlagen die vor diesem Stichtag  erworben wurden, werden nicht bezuschusst. 

Eckdaten zum Förderprogramm

Die kleinen Photovoltaiksysteme werden auch Mini-Solaranlagen, Plug & Play-Solar-Anlagen oder Stecker-Solar-Geräte genannt, weil sie sich beispielsweise an die Balkonbrüstung montieren lassen und der erzeugte Strom über die Steckdose direkt als Eigenverbrauch nutzbar ist. Die Mini-Solaranlagen lassen sich auch einfach entfernen und an anderer Stelle weiterbetreiben. 

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Die Förderhöhe beträgt 30 %  der Anschaffungskosten bzw. maximal 200 € pro Anlage.  

 Die Dauer des Förderprogramms wird durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel begrenzt. Eine Beschaffung des Fördergegenstandes geschieht auf eigenes finanzielles Risiko, da der Förderantrag abgelehnt werden kann, wenn die Fördervoraussetzungen nicht gegeben sind oder der Fördertopf ausgeschöpft ist.

Gefördert werden nur Anlagen,  die den   allgemeinen technischen Vorschriften für  steckerfertige Solargeräte entsprechen.  Bitte informieren Sie sich auch hier:   Photovoltaikanlagen an der Steckdose - VDE FNN       

TIPPS ZUM VORGEHEN

Vor der Anschaffung:

  • Rücksprache halten und Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen.
  • Eignung der Elektroinstallation des Hauses durch eine Elektrofachkraft prüfen lassen: Müssen Sicherungen ausgetauscht werden? Sind die Leitungen ausreichend dimensioniert und auf dem Stand der Technik?
  • Montageort planen, elektrischen Anschluss bestimmen und ggf. Energiesteckdose durch einen Elektriker installieren lassen.
  • Netzbetreiber informieren, vorhandenen Zähler prüfen und ggf. Zweirichtungszähler installieren lassen.  Weiter Infos finden Sie unter   Stadtwerke Ostmünsterland  .

Kauf eines Stecker-Solar-Geräts:

  • Nur steckerfertige Geräte kaufen!    Geräte ohne Anschlussstecker sind keine Option, da in diesem Fall die Verantwortung für die Fertigstellung des Produkts auf den Käufer übertragen wird.
  • Das Stecker-Solar-Gerät sollte maximal 600 W Nennleistung haben.
  •  Auf die Einhaltung der  notwendigen VDE Vorschriften achten. Diese finden Sie hier    Photovoltaikanlagen an der Steckdose - VDE FNN

Installation und Nutzung:

  • Ein Wechselrichter pro Anschluss – keine Mehrfachsteckdosen nutzen!                                                                                                                 Der   Anschluss der Anlagen    darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach   DIN VDE V 0100-551   und   DIN VDE V 0100-551-1  erfolgen. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden.
  • Anmeldung beim Netzbetreiber  und gegebenenfalls Verzicht auf Einspeisevergütung mitteilen.  Den Link finden Sie    hier.                                                                                                                                                                                                                                                                                             Die  Anmeldung einer Erzeugungsanlage  erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen   Netzbetreibers.  Hier ist zwingend ein  Einheitszertifikat nach VDE-AR-N 4105 der Wechselrichter sowie ein Zertifikat  über den Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) notwendig.            
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur durchführen. Den Link finden  Sie   hier.    


Technische und wirtschaftliche Fragen   lassen sich durch die Broschüre "Strom vom Balkon" der Verbraucherzentrale Reinland-Pfalz oder unter www.verbraucherzentrale.nrw beantworten.

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