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Förderung Stecker Solar
Förderung von Stecker-Solar-Geräten
Neue Förderung ab dem 01.03.2023: Der neue Fördertopf mit der Fördersumme von 35.000€ ist am 1. März 2023 eröffnet worden. Zu diesem Zeitpunkt tritt ebenfalls die neue Richtlinie in Kraft. Demnach kann der Förderantrag erst nach Kauf, Installation und Anmeldung der Stecker-Solaranlage eingereicht werden. Somit wird der Zuschuss rückwirkend bewilligt und ausgezahlt. Diese Regelung gilt für die erworbenen Anlagen mit dem Rechnungsdatum ab dem 01.03.2023. Die Anlagen die vor diesem Stichtag erworben wurden, werden nicht bezuschusst.
Eckdaten zum Förderprogramm
Die kleinen Photovoltaiksysteme werden auch Mini-Solaranlagen, Plug & Play-Solar-Anlagen oder Stecker-Solar-Geräte genannt, weil sie sich beispielsweise an die Balkonbrüstung montieren lassen und der erzeugte Strom über die Steckdose direkt als Eigenverbrauch nutzbar ist. Die Mini-Solaranlagen lassen sich auch einfach entfernen und an anderer Stelle weiterbetreiben.
Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Die Förderhöhe beträgt 30 % der Anschaffungskosten bzw. maximal 200 € pro Anlage.
Die Dauer des Förderprogramms wird durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel begrenzt. Eine Beschaffung des Fördergegenstandes geschieht auf eigenes finanzielles Risiko, da der Förderantrag abgelehnt werden kann, wenn die Fördervoraussetzungen nicht gegeben sind oder der Fördertopf ausgeschöpft ist.
Gefördert werden nur Anlagen, die den allgemeinen technischen Vorschriften für steckerfertige Solargeräte entsprechen. Bitte informieren Sie sich auch hier: Photovoltaikanlagen an der Steckdose - VDE FNN
TIPPS ZUM VORGEHEN
Vor der Anschaffung:
- Rücksprache halten und Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen.
- Eignung der Elektroinstallation des Hauses durch eine Elektrofachkraft prüfen lassen: Müssen Sicherungen ausgetauscht werden? Sind die Leitungen ausreichend dimensioniert und auf dem Stand der Technik?
- Montageort planen, elektrischen Anschluss bestimmen und ggf. Energiesteckdose durch einen Elektriker installieren lassen.
- Netzbetreiber informieren, vorhandenen Zähler prüfen und ggf. Zweirichtungszähler installieren lassen. Weiter Infos finden Sie unter Stadtwerke Ostmünsterland .
Kauf eines Stecker-Solar-Geräts:
- Nur steckerfertige Geräte kaufen! Geräte ohne Anschlussstecker sind keine Option, da in diesem Fall die Verantwortung für die Fertigstellung des Produkts auf den Käufer übertragen wird.
- Das Stecker-Solar-Gerät sollte maximal 600 W Nennleistung haben.
- Auf die Einhaltung der notwendigen VDE Vorschriften achten. Diese finden Sie hier Photovoltaikanlagen an der Steckdose - VDE FNN
Installation und Nutzung:
- Ein Wechselrichter pro Anschluss – keine Mehrfachsteckdosen nutzen! Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden.
- Anmeldung beim Netzbetreiber und gegebenenfalls Verzicht auf Einspeisevergütung mitteilen. Den Link finden Sie hier. Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers. Hier ist zwingend ein Einheitszertifikat nach VDE-AR-N 4105 der Wechselrichter sowie ein Zertifikat über den Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) notwendig.
- Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur durchführen. Den Link finden Sie hier.
Technische und wirtschaftliche Fragen lassen sich durch die Broschüre "Strom vom Balkon" der Verbraucherzentrale Reinland-Pfalz oder unter www.verbraucherzentrale.nrw beantworten.
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