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Förderung Lastenrad
Förderung von Lastenfahrrädern
und -anhängern
Fahrradfreunde aufgepasst: Die Stadt Oelde fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern und –anhängern. Hierfür stehen auch dieses Jahr 10.000 Euro zur Verfügung.
Die Förderung beträgt 30 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer, maximal aber 1.000 Euro für elektrisch betriebene Lastenräder, 500 Euro für muskelbetriebene Lastenräder sowie 100 Euro für Transportanhänger.
Wesentliche Voraussetzungen zur Förderung:
- Lastenfahrräder müssen eine Nutzlast von mindestens 60 Kilogramm ohne Fahrerin oder Fahrer sowie eine unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportvorrichtung aufweisen.
- Der Fördergegenstand muss fabrikneu sein und bei einem Fahrradfachhändler erworben werden. Der Kauf eines gebrauchten oder im Onlinehandel erworbenen Fahrrades bzw. Lastern-/Kinderfahrradanhängers wird nicht gefördert.
- Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen, die das Lastenrad ausschließlich für private Zwecke nutzen.
- Der Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers muss zum Zeitpunkt der Beantragung in Oelde gemeldet sein.
- Der Kauf eines Lastenrades bzw. eines Lasten-/Kindertransportanhängers wird nur einmal innerhalb von 60 Monaten je antragsberechtigter Person aus Mitteln der Stadt Oelde gefördert.
Die vollständigen Fördervoraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie „Lastenräder und Lastenanhänger für Oelde“.
Das Verfahren zur Förderung ist zweistufig:
1. Stufe
Interessenten, die sich die Anschaffung eines Lastenrades oder –anhängers fördern lassen möchten, füllen den Förderantrag (online - schriftlicher Antrag) aus und reichen ihn online oder per Post bei der Stadt Oelde ein.
Wichtig ist, dass aus dem Antrag hervorgeht, welches Modell zu welchem Preis angeschafft werden soll, damit wir den entsprechenden Betrag reservieren können und das Gesamtbudget für die Förderung nicht überschreiten.
erklärt Klimaschutzmanagerin Stefanie Gröne.
2. Stufe
Erfüllt der Antrag die Vorgaben der Förderrichtlinie, wird durch die Verwaltung eine Förderzusage und eine Förderkennzeichen erteilt. Erst danach darf der Fördergegenstand gekauft werden. Nach dem Einreichen der Kaufbelege bei der Verwaltung wird der Zuschuss nach Vorlage eines Verwendungsnachweises (online - schriftlicher Verwendungsnachweis) ausgezahlt.
Die Förderung ist möglich, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Anträge werden in der Reihenfolge der Antragstellung bearbeitet.
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