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fahren für das Klima


Förderung von Lastenfahrrädern   und -anhängern

Fahrradfreunde aufgepasst: Die Stadt Oelde fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern und   –anhängern. Hierfür stehen auch dieses Jahr 10.000 Euro  zur Verfügung.


Die Förderung beträgt 30 Prozent des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer, jedoch:

  • max. 1.000 Euro für elektrisch betriebene Lastenräder
  • max. 500 Euro für muskelbetriebene Lastenräder
  • max. 100 Euro für Lastenanhänger.  

Wesentliche Voraussetzungen  zur Förderung:

  •  Antragsberechtigt sind   volljährige Privatpersonen, die das Lastenrad ausschließlich für   private Zwecke    nutzen.
  • Der   Wohnsitz    der Antragstellerin/des Antragstellers muss zum Zeitpunkt der Beantragung in Oelde gemeldet sein.
  • Lastenfahrräder müssen eine Nutzlast von mindestens 60 Kilogramm ohne Fahrerin oder Fahrer sowie eine unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportvorrichtung aufweisen. 
  • Der Fördergegenstand muss fabrikneu sein und bei einem Fahrradfachhändler erworben werden. Der Kauf eines gebrauchten oder im Onlinehandel erworbenen Fahrrades bzw. Lastern-/Kinderfahrradanhängers wird nicht gefördert. 
  • Der Kauf eines Lastenrades bzw. eines Lasten-/Kindertransportanhängers wird nur einmal innerhalb von 60 Monaten je antragsberechtigte Person aus Mitteln der Stadt Oelde gefördert. 

Die   vollständigen  Fördervoraussetzungen finden Sie in der Förderrichtlinie   „Lastenräder und Lastenanhänger für Oelde“.

Das Verfahren zur Förderung ist zweistufig: 

1. Stufe

Interessenten, die sich die Anschaffung eines Lastenrades oder –anhängers fördern lassen möchten, füllen den Förderantrag (online - schriftlicher Antrag) aus und reichen ihn online oder per Post bei der Stadt Oelde ein. Erfüllt der Antrag die Vorgaben der Förderrichtlinie, wird durch die Verwaltung eine Förderzusage und eine  Förderkennzeichen erteilt. Erst danach darf der Fördergegenstand gekauft werden. 

Wichtig ist, dass aus dem Antrag hervorgeht, welches Modell zu welchem Preis angeschafft werden soll, damit wir den entsprechenden Betrag reservieren können und das Gesamtbudget für die Förderung nicht überschreiten.

2. Stufe

Nach dem Kauf und Einreichen der Kaufbelege bei der Verwaltung wird der Zuschuss nach Vorlage eines Verwendungsnachweises    (online - schriftlicher Verwendungsnachweis) ausgezahlt.

Die Förderung ist möglich, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Die Anträge werden in der Reihenfolge der Antragstellung bearbeitet.

Den gewerblichen Kauf und Nutzung von Lastenrädern fördert  die Bezirksregierung Arnsberg.   

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