Hinweise zu Osterfeuern

HInweise zu Osterfeuern

 Brauchtumsfeuer sind am Ostersonntag und Ostermontag in Oelde ab 18 Uhr grundsätzlich möglich. Sie müssen allerdings bei der Stadtverwaltung angemeldet werden und sind mit Auflagen verbunden. 

Wir haben an dieser Stelle die wichtigsten Hinweise für Sie zusammengestellt: 

  • Anmeldung erforderlich

    Die beabsichtigten Osterfeuer sind mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Abbrennort, Größe, Entfernung zu Wohngebäuden, Veranstalter und Angabe des Verantwortlichen schriftlich anzuzeigen.

    Bitte wenden Sie sich hierzu an den angegebenen Kontakt oder verwenden Sie das nachfolgende Formular:

  • Zeitpunkt

    Osterfeuer sind nur am Ostersonntag und Ostermontag in der Zeit von 18.00 bis 24.00 Uhr gestattet. 

  • Auflagen bei der Durchführung von Osterfeuern 

    Keine Abfallverbrennung
    Das Osterfeuer darf nicht zur Abfallverbrennung genutzt werden.  Zugelassen ist nur das Verbrennen von trockenen pflanzlichen Abfällen sowie von unbehandeltem Holz.  Generell gilt: je trockener der Strauchschnitt, desto weniger qualmt es. Eher feuchte Bestandteile wie Laub oder Grasschnitt sollten nicht auf das Osterfeuer gepackt werden. 

    Ausreichend Abstand 
    Damit keine Gefahr für Mensch und Umwelt entstehen, ist ein ausreichend großer Abstand zu Gebäuden, Bäumen, Straßen, Wald- und Heckenbereichen oder ökologisch sensiblen Bereichen unbedingt einzuhalten. 
    Das Feuer muss folgende Mindestabstände einhalten:
    - mindestens 100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden
    - 25 m von sonstigen baulichen Anlagen
    - 50 m Abstand von öffentlichen Verkehrsflächen
    - 10 m Abstand von  befestigten Wirtschaftswegen 

    Umschichten zwingend
    In Holz- und Reisighaufen haben oft zahlreiche Tiere (z. B. Igel, Reptilien, Vögel) Unterschlupf gefunden. Das Brenngut darf   nicht lange     vor dem Verbrennen    zusammengetragen und aufgeschichtet werden. Liegt der Stapel schon länger, ist ein   Umsetzung zur Rücksichtnahme auf die Tiere zwingend.  

    Rauchentwicklung
    Der entstehende Rauch darf den Verkehr nicht gefährden.  

    Aufsicht
    Das Osterfeuer muss ständig von zwei Personen, davon eine mindestens über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden, bis es vollständig erlischt.  Die Personen dürfen des Verbrennungsplatz erst verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.

    Osterfeuer & Wind
    Das Feuer darf bei starkem Wind nicht angezündet werden, Das Feuer ist bei einem aufkommenden Wind unverzüglich zu löschen. 

    Entsorgung der Reste / Asche
    Abgelöschte Reste des Osterfeuers gehören in die Restmülltonne, nicht in die Biotonne.

Ihr Kontakt

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