Bürgerentscheid am 24. März 2019
Wie lautet die genaue Abstimmungsfrage?
Die zu entscheidende Frage lautet:
„Soll die vom Rat der Stadt Oelde am 17.09.2018 beschlossene Umgestaltung des Marktplatzes unterbleiben und der Ratsbeschluss aufgehoben werden?"
· Sie haben eine Stimme
· Sie können nur das Wort „JA" oder „NEIN" durch ein Kreuz im entsprechenden Kreis kennzeichnen
Wie muss ich abstimmen?
Wenn Sie sich GEGEN eine Erneuerung des Marktplatzes aussprechen, stimmen Sie mit JA.
Wann hat der Bürgerentscheid Erfolg? Welches Quorum ist zu erreichen?
Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die jedoch zudem 20 % aller
Stimmberechtigten umfassen muss.
Da rund 24.700 Oelder Bürgerinnen und Bürger abstimmungsbrerchtigt sind, muss die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zugleich mindestens rund 4.940 Stimmen umfassen.
Was passiert, wenn der Bürgerentscheid Erfolg hat?
Bei Erfolg des Bürgerentscheids wird der Ratsbeschluss zum Ausbau
und Umgestaltung des Marktplatzes vollständig einschließlich des
Umgestaltungskonzeptes (Austausch Ober- und Unterbau, Versorgungsleitungen,
Wasserspiellandschaft, Sitzbänke … etc.) aufgehoben, weil der zugrunde liegende
Ratsbeschluss all diese Bestandteile inhaltlich umfasste. Das ergibt sich aus
dem Protokoll zum damaligen Ratsbeschluss.
Die Antragssteller haben ein
sogenanntes kassatorisches Bürgerbegehren, gerichtet auf vollständige Aufhebung
eines Ratsbeschlussses, gewählt.
Im Ergebnis würde das einen Rückfall auf den
Beschluss des Rates zur Verabschiedung des Masterplans Innenstadt bedeuten.
Entsprechend der Vorschriften der Gemeindeordnung (§ 26 Abs. 8
GO) hat der Bürgerentscheid Wirkung eines Ratsbeschlusses. Vor Ablauf von
zwei Jahren kann er nur auf Initiative des Rates durch einen neuen
Bürgerentscheid abgeändert werden.
Das heißt, dass der Rat in dieser Zeit keine
Beschlüsse fassen darf, durch die der aufgehobene Beschluss wieder aufleben
würde.
Nach Ablauf dieser Frist kann sich der Rat dieses Themas früher oder
später wieder annehmen, muss es aber nicht, insbesondere nicht unmittelbar nach
Ablauf der zwei Jahre.
Zeitlich würde dies wegen der 2020 stattfindenden Kommunalwahl in den Verantwortungs- und Entscheidungsbereich eines künftigen neuen Rates bzw. Bürgermeisters fallen. Der Fortgang würde insoweit der weiteren Beschlussfassung künftiger politischer Entscheidungsträger obliegen.
Wahlbenachrichtigung und Bürgerinformationsbroschüre
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 2. März 2019 eine Wahlbenachrichtigung. In der Wahlbenachrichtigung sind das Wahllokal und die Wahlzeit aufgeführt. Sämtliche Wahllokale sind barrierefrei erreichbar. Die Wahlbenachrichtigung sowie der Personalausweis sollten zur Stimmabgabe mitgebracht werden. Wer
keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu
sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Mit der Wahlbenachrichtigung wird die Bürgerinformationsbroschüre zum Bürgerbegehren versandt. In ihr werden das Verfahren des Bürgerbegehrens erläutert sowie sämtliche inhaltliche Positionen der Initiatoren, der politischen Fraktionen und des Bürgermeisters dargestellt.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können Sie auf drei Wegen erhalten: auf dem postalischen Weg, durch persönliche Abholung oder per Online-Antrag.
Der Stimmschein wird zusammen mit dem Stimmzettel, einem Merkblatt, und einem blauen Stimmzettelumschlag und roten Stimmbriefumschlag postalisch zugeschickt.
Der Stimmbrief muss bis spätestens am Sonntag, 24. März 2019, um 16.00 Uhr, im Bürgerbüro Oelde vorliegen.
Antrag per Wahlbenachrichtigungsschreiben
Das Antragsformular für den schriftlichen Briefwahlantrag finden Sie auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens. Füllen Sie den "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines" aus und senden Sie ihn an das Wahlamt der Stadt Oelde, 59299 Oelde. Vergessen Sie bitte nicht, die Sendung ausreichend zu frankieren, andernfalls ist nicht gewährleistet, dass der Antrag das Wahlamt erreicht.
Persönliche Abholung
Die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro ist ab Dienstag, 5. März 2019 bis zum Freitag, 22. März, 12 Uhr, möglich. Die Wahlunterlagen werden gegen Vorlage des Benachrichtigungsschreibens oder des Personalausweises ausgehändigt. Die Abholung der Unterlagen für andere ist nur mit Vollmacht möglich.
Die Briefwahlunterlagen können direkt vor Ort ausgefüllt und in die Urne gegeben werden (= direkte Stimmabgabe). Die Wahl ist damit erledigt.
Online-Beantragung
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Ihre Briewahlunterlagen online zu bestellen. Das nachfolgende Portal ist hierfür ab dem Freitag, 01. März, bis Dienstag, 19. März 2019, 23.00 Uhr, freigeschaltet.
Online-Antrag
Direkte Stimmabgabe im Bürgerbüro möglich
Wer möchte,
kann seine Stimme im Bürgerbüro direkt abgeben: Ab Dienstag, 5. März 2019, kann dort direkt gewählt werden. Hierbei ist erfahrungsgemäß mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Bitte tragen Sie hierzu Ihre persönlichen Daten die grau schraffierten Bereiche des Wahlbenachrichtigungsschreibens ein und bringen Sie Ihren Personalausweis mit.
Wahlberechtigung
Wer darf abstimmen?
Für den Bürgerentscheid gegen die Umgestaltung des Marktplatzes sind abstimmungsberechtigt,
- die am 24. März 2019 Deutsche im Sinne von Artikel 116 Artikel 1 Grundgesetz sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 08. März 2019
in Oelde mit Hauptwohnung gemeldet sein werden oder sich sonst gewöhnlich
aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Abstimmungsverzeichnis
- Eintragungsstichtag in das Abstimmungsverzeichnis ist der 17. Februar 2019. Allen Abstimmungsberechtigten, die in das Verzeichnis von Amts wegen eingetragen werden, ist diese Information zusammen mit einer Abstimmungsbenachrichtigung bis zum 01. März 2019 zuzustellen.
- Bis zum 08. März 2019 zuziehende Abstimmungsberechtigte erhalten die Informationen bei ihrer Anmeldung.
- Das Abstimmungsverzeichnis wird in der Zeit vom 04. März 2019 bis 08. März 2019 im Rathaus zur Einsicht bereitgehalten.
Stimmbezirke
Der Bürgermeister hat das Abstimmungsgebiet in 8 Stimmbezirke eingeteilt. Die Anzahl der Briefstimmbezirke wird sich an der Zahl der gestellten Stimmscheinanträge orientieren.
Stimmbezirke
Stimmbezirk 1 (Wahlbezirke 1, 2 und 11) - Rathaus I (Ratseingang)
Stimmbezirk 2 (Wahlbezirke 3 und 4) - Rathaus II (Haupteingang)
Stimmbezirk 3 (Wahlbezirke 5 und 6) - Edith-Stein-Schule I
Stimmbezirk 4 (Wahlbezirke 7 und 8) - Edith-Stein-Schule II
Stimmbezirk 5 (Wahlbezirke 9 und 10) - Von-Ketteler-Schule
Stimmbezirk 6 (Wahlbezirk 12) - Marienkindergarten Sünninghausen
Stimmbezirk 7 (Wahlbezirk 13) - Letter Deele
Stimmbezirk 8 (Wahlbezirke 14, 15 und 16) - Lambertusschule Stromberg
Ihr Ansprechpartner
Michael Kiefer
Telefon 02522 / 72-124
E-Mail michael.kiefer@oelde.de