Bauantrag nach § 68 BauO NRW
-vereinfachtes Genehmigungsverfahren-
Die Errichtung und Änderung von Gebäuden, Stellplätzen und Garagen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Vor Baubeginn ist von der Bauherrin/dem Bauherren bei der Bauordnungsbehörde durch eine bauvorlageberechtigte Person (Architekt/Planer) ein entsprechender Bauantrag einzureichen. Der in den vorzulegenden Unterlagen aufgeführte Lageplan darf keinen kleineren Maßstab als 1 : 500 haben, nicht älter als 6 Monate sein und muss von dem zuständigen Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt sein.
Erst nach erteilter Baugenehmigung darf mit dem Bau begonnen werden. Der Baubeginn ist rechtzeitig vorher anzuzeigen. Die Antragsunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann auf schriftlichen Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Ihre Ansprechpartner
Fachdienst Bauordnung
Wolfgang Kinzel
Telefon 02522 / 72-405
Fax 02522 / 72-443
E-Mail wolfgang.kinzel@oelde.de
Thorsten Meer
Telefon 02522 / 72-404
Fax 02522 / 72-443
E-Mail Thorsten.meer@oelde.de
vorzulegende Unterlagen:
- Bauantrag
- Baubeschreibung
- Aktueller Auszug aus der Deutschen Grundkarte (Maßstab 1:5.000)
- Lageplan (Maßstab 1:500)
- Grundrisse (Maßstab 1:100)
- Querschnitte (Maßstab 1:100)
- Ansichten (Maßstab 1:100)
- Entwässerungsantrag
- Angaben zur Kostenermittlung (Rohbau-/Herstellungskosten)
- Standsicherheitsnachweis/Baustatik
- aktueller Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte
- Einleitungsantrag für Niederschlagswasser (bei Bedarf) weitere vorhabensspezifische Unterlagen (auf Anfrage)
- Erhebungsbogen Bautätigkeit Zugang
- Erläuterung Erhebungsbogen Zugang
- Erhebungsbogen Bautätigkeit Abgang
- Erläuterung Erhebungsbogen Abgang