Bauantrag
Wer möchte nicht im eigenen Haus wohnen, das man so gebaut hat, wie man es sich immer vorgestellt und erträumt hat. Doch bevor man das erste mal den Haustür-schlüssel umdrehen kann, ist es oft noch ein weiter Weg.
Damit der Haus- oder Umbau für Sie möglichst ohne Hindernisse ablaufen kann, versuchen wir Ihnen hier eine kleine Hilfestellung zu geben. Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Infor-mationen, Unterlagen zum Herunterladen und vor allem Ihre Ansprechpartner/innen im Rathaus, die Ihnen bei Fragen und Problemen gern weiterhelfen.

Bauantrag nach § 67 BauO
- Freistellungsverfahren -
Der Neu- oder Umbau von Wohngebäuden, Stellplätzen und Garagen ist dann von der Genehmigung freigestellt, wenn
- der Bauort im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt,
- das Bauvorhaben den darin enthaltenen Festsetzungen nicht widerspricht und
- die Erschließung gesichert ist. mehr...
Bauantrag nach § 68 BauO
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren -
Die Errichtung und Änderung von Gebäuden, Stellplätzen und Garagen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Vor Baubeginn ist von der Bauherrin/dem Bauherren bei der Bauordnungsbehörde ein entsprechender Bauantrag einzureichen. mehr...
Nutzungsänderung
Die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Antrag auf Nutzungsänderung ist ein entsprechender Bauantrag, der vor Umsetzung des Vorhabens bei der Bauordnungsbehörde einzureichen ist. mehr...
Bauvoranfrage
Möchte eine Bauherrin oder ein Bauherr rechtsverbindlich geklärt haben, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, kann ein sogenannter Vorbescheid bei der Bauordnungsbehörde beantragt werden. mehr...
Werbeanlagen
Als Werbeanlage gelten alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Sie bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Was alles zu Webeanlagen zählt, erfahren Sie hier...
Teilung von Grundstücken
Damit ein bebautes Grundstück wirksam geteilt werden kann, ist eine entsprechende Genehmigung durch die zuständige Bauordnungsbehörde erforderlich. Die Teilung kann in das Liegenschaftskataster erst übernommen werden, wenn der Genehmigungsbescheid vorgelegt wird. mehr...
Baulast
Entspricht ein Bauvorhaben nicht den Vorschriften des Baurechtes, kann in einigen Fällen die Genehmigungsfähigkeit durch die Eintragung einer Baulast noch erreicht werden. In den meisten Fällen handelt es sich um die Übernahme von Abstandsflächen, die Sicherung der öffentlich-rechtlichen Erschließung oder den Nachweis von erforderlichen Stellplätzen auf einem anderen Grundstück. mehr...
Abbruch baulicher Anlagen
Ebenso wie die Errichtung und Änderung von Gebäuden, Stellplätzen und Garagen ist auch deren Abbruch genehmigungspflichtig. Vor Durchführung des Abbruchs ist daher bei der Bauordnungsbehörde ein entsprechender Antrag auf Erteilung der Abbruchgenehmigung einzureichen. mehr...
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bei der Bildung von Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz bedarf es einer Bescheinigung der Abgeschlossenheit gegenüber dem Grundbuchamt. Diese Bescheinigung wird bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt. mehr...






