Montag, 20. Mai 2013

Stadt Oelde

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Hundesteuer

Hundesteuer

 

2002 - 2010

ab 2011

1 Hund

42,00 EUR.

48,00 EUR.

bei 2 Hunden je Hund

57,00 EUR.

66,00 EUR.

bei 3 und mehr Hunden je Hund

72,00 EUR.

84,00 EUR.

1 sogen. Kampfhund

336,00 EUR.

384,00 EUR.

2 und mehr sogen. Kampfhunde je Hund

570,00 EUR

648,00 EUR.

 

Hundesteuer - Ermäßigungen und - Befreiungen


Eine Ermäßigung auf 50 % der vorgenannten Gebührensätze wird auf Antrag gewährt für:

 

      1. Wachhund (e) für Gebäude, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen
      2. Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit Prüfungszeugnis.


Eine Ermäßigung auf 25 % der vorgenannten Gebührensätze wird auf Antrag gewährt für:

 

      1. Wachhund (e) für landwirtschaftliche Anwesen, die vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m Luftlinie entfernt liegen
      2. Hund (e) von Empfängern laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem BSHG und diesen einkommensmäßig gleichgestellten Personen.

 

Eine Befreiung von der Hundesteuer wird auf Antrag gewährt für:

 

      1. Hund (e), die dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen mit den Merkzeichen B, Bl, aG oder H auf ihrem Schwerbehindertenausweis dienen
      2. nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde für die Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden.

 

Eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer wird für sogen. Kampfhunde nicht gewährt.

Ihr Ansprechpartner im Rathaus:

 

Fachdienst Finanzmanagement

Klaus Jablonski

Ratsstiege 1

59302 Oelde

Telefon: 02522/72-338

E-Mail: klaus.jablonski@oelde.de

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