Hundesteuer
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Hundesteuer | ||||||||||
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2002 - 2010 |
ab 2011 | ||||||||
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1 Hund |
42,00 EUR. |
48,00 EUR. | ||||||||
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bei 2 Hunden je Hund |
57,00 EUR. |
66,00 EUR. | ||||||||
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bei 3 und mehr Hunden je Hund |
72,00 EUR. |
84,00 EUR. | ||||||||
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1 sogen. Kampfhund |
336,00 EUR. |
384,00 EUR. | ||||||||
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2 und mehr sogen. Kampfhunde je Hund |
570,00 EUR |
648,00 EUR. | ||||||||
Hundesteuer - Ermäßigungen und - Befreiungen
Eine Ermäßigung auf 50 % der vorgenannten Gebührensätze wird auf Antrag gewährt für:
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Wachhund (e) für Gebäude, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen
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Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit Prüfungszeugnis.
Eine Ermäßigung auf 25 % der vorgenannten Gebührensätze wird auf Antrag gewährt für:
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Wachhund (e) für landwirtschaftliche Anwesen, die vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m Luftlinie entfernt liegen
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Hund (e) von Empfängern laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem BSHG und diesen einkommensmäßig gleichgestellten Personen.
Eine Befreiung von der Hundesteuer wird auf Antrag gewährt für:
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Hund (e), die dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen mit den Merkzeichen B, Bl, aG oder H auf ihrem Schwerbehindertenausweis dienen
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nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde für die Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden.
Eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer wird für sogen. Kampfhunde nicht gewährt.
Ihr Ansprechpartner im Rathaus:
Fachdienst Finanzmanagement
Klaus Jablonski
Ratsstiege 1
59302 Oelde
Telefon: 02522/72-338
E-Mail: klaus.jablonski@oelde.de







