Mietspiegel für das Stadtgebiet Oelde
für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen
Stand: 1.1.2010
I. Allgemein
Der Mietspiegel dient insbesondere dem Zweck, Mietern und Vermietern eine Möglichkeit zu geben, im Rahmen ortsüblicher Mieten in eigener Verantwortung eine für beide Teile angemessene Miete je nach Lage, Ausstattung, Größe und Baujahr der Wohnung oder des Gebäudes zu vereinbaren.
Der in der Tabelle angegebene Mietpreis weist lediglich die Mietpreissituation im Gebiet der Stadt Oelde aus.
Die Werte beziehen sich auf Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Der Mietspiegel ist auf Mieteinfamilienhäuser und vermietete Einliegerwohnungen nur bedingt anwendbar.

II. Ortsübliche Vergleichsmiete in EURO/m²/monatl. (Kaltmieten ohne Betriebskosten)
Baujahr Standartwohnung
| bis 1948 |
2,14 € - 3,24 € |
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1949 - 1960 |
2,62 € - 3,55 € |
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1961 - 1970 |
3,12 € - 4,02 € |
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1971 - 1980 |
3,70 € - 4,76 € |
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1981 - 1990 |
4,33 € - 5,39 € |
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1991 - 2000 |
5,23 € - 6,05 € |
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ab 2001 |
5,60 € - 6,82 € |
III. Miete
Die Tabellenwerte geben die reine Nettomiete an, d.h. die Kaltmiete ohne jegliche Betriebskosten. Zu den Betriebskosten gehören Grundsteuer, Wassergeld, Entwässerungsgebühren, Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr u.a..
Es wurden sieben Baujahresgruppen unterschieden. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Errichtung oder ggf. der einer umfassenden Modernisierung des Gebäudes bzw. der Mietwohnung.
IV. Standardwohnung
Die Mietpreisspannen beziehen sich auf Wohnungen in mittlerer Wohnlage, die ein Bad oder Dusche und WC besitzen. Außerdem sind sie mit einer Sammelheizung und Isolierverglasung ausgestattet.
Ist diese Ausstattung nicht vorhanden, kann die angegebene Mietpreisspanne unterschritten werden.
V. Zusätzliche Ausstattungsmerkmale
Bei Vorliegen zusätzlicher Ausstattungen kann der Mietpreis den vorgegebenen Rahmen übersteigen. Dies sind z.B.
-
zusätzliches WC
-
Balkon / Loggia
-
Terrasse / Garten
-
hochwertiger Bodenbelag
-
Fahrstuhl
-
Fußbodenheizung
Die Ausstattungsmerkmale können nur Berücksichtigung finden, wenn sie vom Vermieter gestellt werden.
VI. Beurteilung einer Wohnung
Innerhalb der Mietpreisspanne sind die Merkmale einer Wohnung zu berücksichtigen. Entscheidende Kriterien sind z.B.
-
Anzahl der Wohnungen im Hause
-
Lage der Wohnung
Erd- oder Obergeschoss, Dachgeschoss, Hinterhaus -
Grundrissgestaltung
Aufteilung der Wohnung, Verhältnis von Nebenräumen zu Haupträumen -
Zustand
Baulicher Zustand der Wohnung und Unterhaltung der Wohnung, des Treppenhauses, der Fassade, etc.
VII. Wohnlagen
Die Tabellenwerte geben die Mieten für Wohnungen in mittlerer Wohnlage an.
Für Wohnungen in einfacher Wohnlage ist ein Abschlag bis zu 5 % des jeweiligen Tabellenwertes möglich.
Für Wohnungen in guter Wohnlage ist ein Zuschlag von bis zu 5 % des jeweiligen Tabellenwertes möglich.
Für die Beurteilung der Wohnlage müssen nachfolgend genannte oder ähnliche Merkmale überwiegend zutreffen:
Einfache Wohnlage
- starke Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigungen
- Industrienähe
- Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Behörden etc. sind schlecht erreichbar Mittlere Wohnlage
- die meisten Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes liegen in mittlerer Wohnlage ohne besondere Vor- und Nachteile
- zumeist dichte Bebauung
- keine besondere Geruchs- und Lärmbeeinträchtigung
- Frei- und Grünflächen gleichen den Nachteil von starkem Verkehrsaufkommen aus Gute Wohnlage
- aufgelockerte Bebauung
- Durchgrünung des Wohngebietes
- Überwiegend Anliegerverkehr
- gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten
- gute Verkehrsverbindungen
VIII. Zu- und Abschläge
-
Bei Wohnungen unter 50 m² ist ein Zuschlag bis 25 % möglich. Bei Wohnungen über 90 m² ist ein Abschlag bis 25 % auf die Anzahl der Quadratmeter möglich, die 90 m² Gesamtgröße übersteigen.
-
Bei Wohnungen in den Ortsteilen Lette, Sünninghausen und Stromberg ist wegen der Entfernung zum Stadtzentrum ein Abschlag bis zu 5 % gerechtfertigt.
IX. Umfassende Modernisierung
Wird eine Wohnung nachträglich umfassend modernisiert (Bauaufwand beträgt mindestens 1/3 der Kosten für eine vergleichbare Neubauwohnung), kann, sofern der Vermieter nicht von der Möglichkeit der Erhöhung der bisherigen Miete um 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten Gebrauch gemacht hat, die Einstu-fung in die Baualtersklasse in Betracht kommen, die dem Zeitpunkt der Fertigstel-lung der Modernisierung entspricht. Eine umfassende Modernisierung liegt nur dann vor, wenn die Wohnung in Bezug auf Ausstattung, Größe und Beschaffenheit einer im Zeitpunkt der Modernisierung erstellten Neubauwohnung entspricht.
Laufzeit und Fortschreibung
Der Mietspiegel hat Gültigkeit bis zum 31.12.2011 und soll alle 2 Jahre der Marktentwicklung angepasst werden. Die Daten beruhen u.a. auf Erfahrungs- und Vergleichswerten.






